Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für entsendete Mitarbeiter zu übernehmen. Die Rechtsgrundlagen sind im Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Versicherungslösungen sollten eine einfache Verwaltung und Meldung beinhalten und
Vorerkrankungen einschließen sowie im Idealfall ohne Gesundheitsprüfung sein.
Tarife für längerfristige Auslandsaufenthalte werden risikogerecht, abhängig von den Reiseländern, der
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer im Ausland, der Anzahl der Personen kalkuliert.
Natürlich bieten wir auch Absicherungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Au-Pairs an.
Sie haben Fragen zu unseren Auslandsreisekrankenversicherungen?
Sprechen Sie uns an, Telefon: 089 9982094-00 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular >>