Burnout-Absicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

Einkommensschutz - ein Muss für alle Erwerbstätigen

Bei dem so genannten Burnout-Syndrom handelt es sich um eine Erkrankung mit seit Jahren drastisch steigender Verbreitung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch ist das Burnout-Syndrom nach geltender Rechtslage immer noch nicht als Krankheit klassifiziert und anerkannt. Ärzte müssen z. B., um mit den Krankenkassen überhaupt abrechnen zu können, jedes diagnostizierte Kranhkeitsbild entsprechend der ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) benennen. Bei der ICD-10 handelt es sich um ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenes medizinisches Diagnoseklassifikationssystem der unterschiedlichen Krankheiten und Gesundheitsprobleme.

 

In dieser ICD10 wird Burnout jedoch nicht als Krankheit definiert, sondern lediglich als so genannte Zusatz- oder Z-Diagnose anerkannt, also kein eigenständiges Krankheitsbild zugewiesen.

 

Wie soll nun die Feststellung der Berufsunfähigkeit stattfinden, damit Sie im Falle eines Falles eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn Burnout eine nicht anerkannte Krankheit ist?

 

Wir wissen wie. Lassen Sie sich von uns beraten.

 

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